Ärztliches Attest
Ein ärztliches Attest müssen Sie laut Beschluss der Schulkonferenz vorlegen, wenn Ihr Kind länger als 5 Schultage fehlt. Sollte Ihr Kind länger als zwei Wochen nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen können, müssen Sie dieses auch mit einem ärztlichen Attest begründen. Wenn Ihr Kind unmittelbar vor oder nach den Ferien krank ist, benötigen wir ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest.
Beurlaubung
Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund beurlauben lassen müssen. Bitte stellen Sie in diesem Fall rechtzeitig einen Antrag. Beurlaubungen bis zu 2 Tage darf der Klassenlehrer genehmigen. Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien darf ein Schüler / eine Schülerin nicht beurlaubt werden.
Bewegliche Ferientage
Die beweglichen Ferientage werden immer mit den anderen Grundschulen und den weiterführenden Schulen abgestimmt. Bitte entnehmen Sie die Tage unserer Homepage! Der offene Ganztag bietet in der Regel an einem Standort eine Notgruppe an.
Elternmitteilungen
Alle wichtigen Mitteilungen erhalten Sie über „Elternnachricht“, sofern Sie uns dazu Ihr Einverständnis erteilt haben. Bitte überprüfen Sie trotzdem regelmäßig die Postmappe Ihres Kindes (mindestens zweimal in der Woche), falls Ihr Kind nicht von alleine an die Post denkt!
Elternsprechtage
Die Elternsprechtage finden zweimal im Schuljahr statt. Hier können Sie sich in einem persönlichen Gespräch über den Leistungsstand und das Arbeits- und Sozialverhalten Ihres Kindes informieren. Wenn Sie außerhalb der Sprechtage ein Gespräch wünschen, wenden Sie sich zwecks Terminabsprache mit einer kurzen Mitteilung an den/die KollegenIn. Sollte von unserer Seite Gesprächsbedarf bestehen, wenden wir uns selbstverständlich an Sie!
Ferien
Die Ferien werden vom Land NRW vorgegeben und sind grundsätzlich nicht verlängerbar (s. Beurlaubungen).
Förderverein
Seit 2017 gibt es einen Förderverein für beide Standorte. Sein Ziel ist es, die Schule in Sachen Schulgemeinschaft, Neuanschaffungen und bei Aktivitäten zu unterstützen. Durch Mitgliedsbeiträge und Spenden ist es dem Förderverein unter anderem möglich, Gerätschaften anzuschaffen, die über den Schuletat hinausgehen. (Beitrittserklärung s. "Förderverein".)
Fundsachen
In jedem Schuljahr sammeln sich sehr viele Fundsachen bei uns an. Die einzige Möglichkeit, den Besitzer verlorener Gegenstände zu finden, ist es, wenn Sie alle Sachen Ihres Kindes beschriften! Die Fundsachen werden in Fundkisten (Forum Holzhausen, Windfang Vennebeck) gesammelt und regelmäßig zu den Ferien gemeinnützigen Organisationen gespendet.
Hausaufgaben
In Klasse 1 und 2 geben wir keine Hausaufgaben auf. Stattdessen fördern wir die Kinder in den Lernzeiten. In Klasse 3 und 4 gibt es zudem einen Hausaufgabentag in der Woche, an dem Ihr Kind zusätzliche Aufgaben zu Hause bzw. im Ganztag erledigt.
Bitte unterstützden Sie ihr Kind dabei und melden uns zurück, falls die Aufgaben zu anspruchsvoll oder umfangreich waren.
Das Vorlesen und das Kopfrechnen sollte in allen Jahrgängen täglich zu Hause geübt werden.
Hausmeister
Unser Hausmeister Herr Kempa betreut beide Schulstandorte.
Homepage
Auf unserer Homepage werden Sie regelmäßig über Termine, Veranstaltungen usw. informiert. Unsere Adresse lautet: www.gsv-holzhausen-vennebeck.de.
Infektionsschutz
Sie sind verpflichtet, das Infektionsschutzgesetz zu beachten! Bei folgenden Krankheiten oder dem Verdacht sind Sie verpflichtet, unverzüglich die Schule zu informieren: Ansteckende Borkenflechte, Cholera, Covid-19, Diphterie, „echte“ Grippe (Influenza), Hepatitis A und B, Hirnhautentzündung (Meningokokken), Keuchhusten, Krätze, Kopflausbefall Masern, Mumps, Ringelröteln, Röteln, (bakterielle) Ruhr, Scharlach, Typhus, Tuberkulose, Windpocken. Seit dem 01.03.2020 gilt zudem das neue Masernimpfschutzgesetz. Bitte bedenken Sie dabei, dass ein krankes Kind nicht gut in der Schule aufgehoben ist! Es geht aber auch um die Gesundheit der MitschülerInnen und KollegInnen (insbesondere auch Schwangere).
Klassenfahrten
Eine Klassenfahrt darf Ihr Kind in der Regel im 4. Schuljahr miterleben und sie dauert 3 bis 5 Tage.
Konflikte
Natürlich kommt es immer mal wieder vor, dass Sie mit Entscheidungen oder Maßnahmen der Schule nicht einverstanden sind. In diesem Fall ist immer der/die jeweilige LehrerIn Ihr erster Ansprechpartner. Nur wenn nach einem Gespräch keine Einigung erzielt werden konnte, sollten Sie sich an den/die Klassenpflegschaftsvorsitzende/n oder die Schulleitung wenden.
Krankmeldungen
Sollte Ihr Kind krank sein und nicht zur Schule kommen können, melden Sie es bitte vor Unterrichtsbeginn von der Schule ab! Am einfachsten ist es, wenn Sie die App "Elternnachricht" zum Krankmelden nutzen, so gilt ihr Kind gleich als entschudligt. Alternativ können Sie es auch ab 7.15 Uhr telefonisch im Sekretariat abmelden. Sollte uns keine Krankmeldung vorliegen, kontaktieren wir Sie telefonisch oder über Elternnachricht.
Kur
Falls Ihr Kind eine Kur genehmigt bekommen hat, beantragen Sie bitte unverzüglich eine Freistellung vom Schulbesuch, dem Sie bitte die Bestätigung der Krankenkasse beifügen. Ein Formular dazu finden Sie unter "Download". Ohne die Genehmigung der Schulleitung gelten die Kurtage als unentschuldigt.
Lernstudio
Wir sind in der glücklichen Lage, dass eine Sozialpädagogin an unserer Schule tätig ist. Frau Branahl fördert die Kinder der Schuleingangsphase in Kleingruppen bzw. ist als Unterstützung im Unterricht tätig.
Für die Klassen 3 und 4 unterstützt Frau Viol als MPT-Kraft die Kinder entsprechend.
Offener Ganztag
Ein wesentlicher Faktor in unserem Schulverbund ist der Offene Ganztag. Durch die enge Zusammenarbeit aller Mitarbeiter wird die Unterrichts- und Erziehungsarbeit fortgeführt. Die Leiterin des Ganztages ist Frau Harmening.
Parken in Holzhausen
Bitte beachten Sie, dass die Parkplätze in Holzhausen ausschließlich dem Schulpersonal vorbehalten sind. Um die Sicherheit aller Kinder zu gewährleisten, achten Sie bitte auch auf die „Einbahnstraßenregelung“, das absolute Halteverbot und die Zeiten des Schwimmbusses. Bitte halten Sie zu den angegeben Zeiten die Busbucht vollständig frei.
Parken in Vennebeck
Bitte beachten Sie, dass die vorderen Parkplätze ausschließlich dem Schulpersonal vorbehalten sind. Aus Sicherheitsgründen verzichten Sie bitte auf ein „Drive in“ und fahren zum Bringen und Abholen in eine Parklücke.
Personal
Alle Personen, die an unserem Grundschulverbund arbeiten, können Sie auf der Homepage mit einem Foto finden.
Schulsozialarbeit
Am Standort Holzhausen unterstützt uns von Dienstag bis Freitag Frau Siemonsmeier.
Sie ist unter 0157/80646493 oder unter sarah.siemonsmeier@portawestfalica.de zu erreichen.
Am Standort Vennebeck unterstützt uns von Montag bis Donnerstag Frau Hattendorf.
Sie ist unter
0176/17791403 oder unter eva.hattendorf@portawestfalica.de zu erreichen.
Schulunfall
Sollte Ihr Kind in der Schule oder auf dem Weg zur Schule einen Unfall haben bzw. sich verletzen, ist es über die Schule versichert. Wir benötigen bei jedem Unfall, bei dem Sie einen Arzt aufsuchen, folgende Angaben: Wie ist es passiert? Wann ist es passiert? Welche Verletzung liegt vor? Welcher Arzt wurde aufgesucht? Wird Ihr Kind weiter behandelt?
Sekretariat
Das Sekretariat für den gesamten Verbund befindet sich am Standort Holzhausen, Tel. 0571-72701.
Unsere Schulsekretärin Frau Pape oder unsere Schulverwaltungsassistentin Frau Müller sind
vormittags von 7:30 bis 13:00 Uhr erreichbar.
Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, nutzen Sie bitte den Anrufbeantworter, wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen zurück.
Selbstständigkeit
Wir legen großen Wert darauf, Ihr Kind zur Selbstständigkeit zu erziehen. Dieses können und sollten Sie von zu Hause aus unterstützen.
Smartwatch und Smartphone
Die Nutzung privater digitaler Geräte mit Aufnahme-, Speicher- oder Sendefunktion (z.B. Smartphones, Smartwatches oder Kinderuhren mit Telefon- oder Trackingfunktion) ist während der gesamten Schulzeit sowie auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet. In begründeten Ausnahmefällen dürfen solche Geräte mitgeführt werden. Sie müssen jedoch auf dem Schulgelände vollständig ausgeschaltet sein und verbleiben während der gesamten Schulzeit in der Schultasche. Benötigt Ihr Kind ein entsprechendes Gerät für den Schulweg oder aus medizinischen Gründen, ist vorab eine schrftliche Ausnahmegenehmigung bei der Schulleitung zu beantragen. Diese Regelung dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Kinder und Mitarbeitenden sowie der Sicherung eines ungestörten Lernumfeldes.
Sportunterricht
Für den Sportunterricht benötigt Ihr Kind ein T-Shirt, eine Sporthose und feste Turnschuhe mit heller Sohle. Ohrringe und Schmuck sind im Sportunterricht gefährlich! Am besten ist es, wenn Sie die Ohrringe vor dem Sport entfernen. Sollte dies nicht möglich sein, müssen die Ohrringe abgeklebt werden. Dieses wird aus Versicherungs- und Zeitgründen nicht von den Sportlehrern übernommen. Sollte Ihr Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen können, geben Sie bitte am selben Tag eine schriftliche Entschuldigung mit.
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