Homepage des Grundschulverbundes Holzhausen-Vennebeck |
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Corona Update
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab dem 22.02.2021 gilt die neue Coronabetreuungsverordnung. Diese legt folgende Punkte für die Grundschule fest:
"(3) Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen, soweit nachstehend nicht Abweichendes geregelt ist. Die Regelungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21. Januar 2021 (BAnz AT 22.01.2021 V1) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bleiben unberührt. Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe. Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder einer medizinischen Maske gilt nicht. 1. für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist; 2. in Pausenzeiten zur Aufnahme von Speisen und Getränken, wenn a) der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist oder b) die Aufnahme der Nahrung auf den festen Plätzen im Klassenraum oder innerhalb derselben Bezugsgruppen in anderen Räumen, insbesondere in Schulmensen, erfolgt; 3. bei der Alleinnutzung eines geschlossenen Raumes oder des Außengeländes durch eine Person. Das Nähere regelt das Ministerium für Schule und Bildung. Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske nicht beachten, sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung auszuschließen. (4) Abweichend von Absatz 3 kann die Lehrkraft entscheiden, dass das Tragen einer Maske zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist, insbesondere im Sportunterricht oder bei Prüfungen. In diesen Fällen muss mit Ausnahme des Sportunterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sein. Beim Gebrauch einer besonderen Schutzausrüstung bei schulischen Tätigkeiten mit Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung kann der Mindestabstand unterschritten werden."
Geben Sie Ihrem Kind daher unbedingt täglich eine ausreichende Anzahl an Wechselmasken mit.
Die gesamte Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) können Sie hier nachlesen:
Coronabetreuungsverordnung ab 22.02.2021
Ab Montag, 22.2.2021 starten wir in den Wechselunterricht. Die Klassen wurden in die Gruppen blau und gelb unterteilt. Um den Abstand im Klassenraum wahren zu können, sind die Gruppen ungefähr gleich groß.
Sollte der Wechselunterricht fortgesetzt werden, bleibt das Prinzip bestehen.
An den Tagen des Präsenzunterrichts können die Kinder, die im Offenen Ganztag angemeldet sind, diesen besuchen. Hierfür hat Frau Harmening bereits eine Abfrage über Elternnachricht gestartet, um eine sichere Personalplanung zu gewährleisten!
Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter:
Mit freundlichen Grüßen Britta Gundermann Anja Rischer
Die gesamten Schulmails des MSB können Sie hier nachlesen
Die Hinweise zum angepassten Schulbetrieb können Sie hier nachlesen.Ihr Kind ist krank? Dieses Schaubild kann Ihnen hoffentlich weiterhelfen.Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen dazu haben. |
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Stand: Samstag, 20.02.2021 11:00 Uhr
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Der Grundschulverbund Holzhausen–Vennebeck ist eine dreizügige Schule mit Offenem Ganztag, die sich auf zwei Standorte verteilt. Die Kinder aus den Ortsteilen Holzhausen, Vennebeck, Möllbergen, Costedt und Holtrup werden in acht Klassen in Holzhausen und in vier Klassen in Vennebeck beschult.
Hauptstandort: Tel.: 0571 – 791-930 oder 72701
Teilstandort: Hebbelstr. 17 32457 Porta Westfalica Tel.: 0571 – 791-930 oder 72701
Unsere Schulordnung(genehmigt von der Schulkonferenz am 28.09.2016)
1. Goldene Regel: Was ich selbst nicht leiden kann, tue ich keinem anderen an!!!
2. Ich verhalte mich den Erwachsenen in der Schule gegenüber respektvoll. 3. Ich gehe mit allen Schulsachen ordentlich um. 4. Im Schulgebäude bewege ich mich langsam und leise. 5. Ich halte mich an getroffene Absprachen: - Klassenregeln - Pausenregeln (Achtung Winter) - Schülerparlament - Ausflüge - OGS - Bücherei - Sporthalle
Pausenregeln
1. Goldene Regel: Was ich selbst nicht leiden kann, tue ich keinem anderen an!!!
2. Ich spiele nur auf den erlaubten Flächen und achte auf den roten Punkt. 3. Gesperrte Flächen: Holzhausen: Trockenmauer, Hügel, Gebüsch, hinter der Turnhalle, hinter den Mülleimern Vennebeck: Gebüsch, Mülleimer, hinter den Gebäuden (Raum 8) 4. Wir werfen nie mit Schneebällen, Sand, Steinen, Eicheln, Kastanien, Stöcken oder Ähnlichem. 5. Die Toilette ist kein Spielplatz! |
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6. Ich gehe zügig in die Pause und komme schnell wieder. 7. Ich halte mich an die Absprachen des Schülerparlaments. (. Ich bleibe auf dem Schulgelände. |
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